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In der Schweiz ist es rechtlich erlaubt die Asche (die Urne) des Hinterbliebenen ausgehändigt zu bekommen, um diese zuhause zu lagern oder auf gewünschten Plätzen zu verstreuen. Nach der Aushändigung der Asche ist in der Schweiz der Bestattungsfall abgeschlossen.
In Deutschland allerdings ist dies verboten. Hier gibt es die Pflicht, dass Verstorbene auf ausgewiesenen Friedhofsflächen beigesetzt werden müssen. Dies gilt auch, wenn man die Asche des Hinterbliebenen aus der Schweiz nach Deutschland einführt. Sollte man die Asche auf diese Weise nach Deutschland einführen, kann eine Ordnungswidrigkeit drohen.
Wir helfen Ihnen, um Möglichkeiten zu finden, wie Sie das Schweizer Modell für individuelle Bestattungszwecke nutzen können!
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